Einreisebestimmungen für Indien
Achtung!!
Visumanträge müssen ab sofort online ausgefüllt werden und dürfen nicht früher als ca. 4 Wochen vor Abreise eingereicht werden. Sollten Sie eine längere Reise planen, weshalb Sie diese Frist nicht einhalten können, müssen Sie dies durch Buchungsbestätigungen nachweisen. Die Unterlagen können auch gerne bereits zu einem früheren Zeitpunkt an Visum Kurier Service versendet werden.
Achtung! Lehrer müssen zwingend Ihr Lehrfach im Visumantrag angeben.
Für Reisende, die in einem der folgenden Länder geboren sind (unabhängig von der aktuellen Staatsbürgerschaft) gelten besondere Bestimmungen. Hier kann eine deutlich längere Bearbeitungszeit anfallen:
Afghanistan, Pakistan, Iran, Irak, Bangladesch, Nigeria, China
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Touristenvisum:
Achtung: Visa sind grundsätzlich ab Ausstellungsdatum gültig. Bitte beachten Sie dies beim Ausfüllen des Feldes "Duration of Visa (in Months)" des Online- Antrages.
- ein, bei Ausreise noch mind. 6 Monate gültiger Reisepass mit mind. 2 freien Seiten im Bereich der Sichtvermerke
- vollständig in Englisch ausgefüllter und beidseitig unterschriebener (wie im Reisepass) Visumantrag
Das Online Visumantragsformular finden Sie hier: https://indianvisaonline.gov.in/visa/indianVisaReg.jsp
Achtung: Dieses Formular ist nach der Online-Übermittlung höchstens 4 Wochen gültig
- 2 biometrische Passfotos
- Bitte geben Sie uns zusätzlich auf unserem Auftragsformular Ihr exaktes Ein- und Ausreisedatum bekannt.
Bei TOURISTEN VISA beachten Sie bitte zusätzlich folgende Hinweise:
- Touristenvisa werden jenen Personen gewährt, die keinen Wohnsitz oder Beschäftigungsverhältnis in Indien haben und deren einziges Ziel der Indien-Besuchs entweder der Erholung, Sight-Seeing, Freunde-/Verwandten-Besuch o.ä. dient.
Keine andere Aktivität ist bei einem Tourist- Visum erlaubt. - Touristenvisa werden im Allgemeinen für 6 Monate/einmalige Einreise ausgestellt.
Allerdings werden ein Maximum von 3 Einreisen in Indien gewährt, wenn Flugtickets und Reiseplan vorliegen, aus denen die Anzahl der Einreisen hervorgehen. Es wird herausgehoben, dass mehr als eine Einreise und bis zu 3 Einreisen nur aufgrund vorliegenden Dokumentenbeweises gewährt werden. (Tickets und Reiseplan)
- Diejenigen mit 6-Monats-Visa, die während des halbjährigen Gültigkeitsbereiches mehr als einmal eingereist sind, dürfen Indien erst 2 Monate nach ihrer letzten Ausreise besuchen. Ausnahmen werden bspw. bei bestimmten Kreuzfahrten gemacht.
Restricted / Protected Areas (geschütze Gebiete):
Bestimmte Gebiete Indiens sind sogenannte "Restricted bzw. Protected Areas", und zwar Ladakh, Sikkim, Arunachal Pradesh, Manipur, Mizoram, Nagaland, Port Blair sowie die Andaman und Nicobar Islands; einige Bezirke dieser eingeschränkten bzw. geschützten Gebiete sind für Besucher geöffnet. Für den Besuch ist neben dem Visum eine besondere Genehmigung erforderlich. In der Regel wird diese direkt in das Visum gestempelt. Falls Sie eine oder mehrere dieser Regionen bereisen, schreiben Sie es bitte DEUTLICH in den Visumantrag.
Invidualreisende mit eigenem Kraftfahrzeug (inkl. Zweirad) benötigen zusätzlich folgende Unterlagen:
- Auflistung der genauen Reiseroute
- Visa der angrenzenden Staaten müssen bereits im Pass enthalten sein
- Zulassungsschein
- "Carnet de Passage"
Das Carnet de Passage wird bei der Einreise mit Kraft- oder Wasserfahrzeug verlangt, um das Fahrzeug vorübergehend zollfrei einführen zu können. Es kann unter Umständen in mehreren Ländern benutzt werden und ist meist für die Reise oder eine maximale Dauer begrenzt gültig. Das Carnet de Passage wird von zugelassenen Stellen gegen Hinterlegung einer Bürgschaft oder Kaution ausgestellt, aus der Zollforderungen bei nicht erfolgter Wiederausfuhr bedient werden. In gewissen Ländern kann ein Automobilclub als Bürge auftreten (z.B. für seine Mitglieder). Die ordnungsgemäße Ausfuhr wird vom Zoll des Ausreiselandes entsprechend im Carnet vermerkt. Bei Vorlage des ordentlich gestempelten Carnets bei der ausstellenden Organisation wird die hinterlegte Sicherheit freigegeben.
Businessvisum:
Businessvisa dürfen frühestens 6 Wochen vor der geplanten Einreise beantragt werden
- ein, bei Ausreise noch mind. 6 Monate gültiger Reisepass mit mind. 2 freien Seiten im Bereich der Sichtvermerke
- vollständig in Englisch ausgefüllter und beidseitig unterschriebener(wie im Reisepass) Visumantrag
Das Online Visumantragsformular finden Sie hier: https://indianvisaonline.gov.in/visa/indianVisaReg.jsp
Achtung: Dieses Formular ist nach der Online-Übermittlung höchstens 4 Wochen gültig.
Achtung: Der Gültigkeitszeitraum ist im Antrag so zu wählen, wie es in der Einladung und im
Firmenschreiben steht. Andernfalls wird der Antrag abgelehnt und muss neu ausgefüllt
werden.
- 2 biometrische Passfotos
- Firmenschreiben der österreichischen Firma in Englisch mit Angaben über Zweck und Dauer des Aufenthaltes, sowie Anzahl der gewünschten Einreisen und Adresse in Indien.
Wichtig: Dieses Schreiben muss gerichtet sein an:
Indian Embassy
Consular Wing
Opernring 1
A -1010 Vienna
- Einladungsschreiben der indischen Firma in englischer Sprache. Dieses Schreiben muß weiters Angaben über die Anzahl der
erwünschten Einreisen enthalten sowie die gewünschte Gültigkeit des Visums. Es ist darauf zu achten, dass der Reisezeitraum im Firmenbegleitschreiben und im Einladungsschreiben aus Indien identisch angegeben ist.
Studentenvisum:
- eine Aufnahmebestätigung eines staatlich anerkannten Institutes
- ein, bei Ausreise noch mind. 6 Monate gültiger Reisepass mit mind. 2 freien Seiten im Bereich der Sichtvermerke
- vollständig in Englisch ausgefüllter und beidseitig unterschriebener(wie im Reisepass) Visumantrag
Das Online Visumantragsformular finden Sie hier: https://indianvisaonline.gov.in/visa/indianVisaReg.jsp
Achtung: Dieses Formular ist nach der Online-Übermittlung höchstens 4 Wochen gültig
- 2 biometrische Passfotos
Employmentvisum:
- ein, bei Ausreise noch mind. 6 Monate gültiger Reisepass mit mind. 2 freien Seiten im Bereich der Sichtvermerke
- vollständig in Englisch ausgefüllter und beidseitig unterschriebener (wie im Reisepass) Visumantrag
Das Online Visumantragsformular finden Sie hier: https://indianvisaonline.gov.in/visa/indianVisaReg.jsp
Achtung: Dieses Formular ist nach der Online-Übermittlung höchstens 4 Wochen gültig
- 2 biometrische Passfotos
- Ein klarer Arbeitsvertrag zwischen dem Reisenden und dem indischen Unternehmen, aus dem das Gehalt, die Geschäftsbedingungen und -konditionen sowie die Art der Arbeit hervorgehen sollten.
- Nachweis der Schulausbildung und der fachlichen Kompetenzen.
- Das Gehalt der Person sollte nicht weniger als US$ 25.000,00/Jahr betragen.
- Das Unternehmen sollte unter dem Companies Act registriert sein, oder es sollte ein Nachweis der Registrierung des Betriebes im State Industries Department oder im betreffenden Export Promotion Council vorhanden sein.
Bitte beachten Sie die Registrierungspflicht für Employmentvisa innerhalb von 14 Tagen nach Einreise
Visa für Airlinecrews:
Crewmitglieder erhalten üblicherweise ebenfalls Businessvisa.
Zur Beantragung benötigen wir folgende Unterlagen:
- ein, bei Ausreise noch mind. 6 Monate gültiger Reisepass mit mind. 2 freien Seiten im Bereich der Sichtvermerke
- vollständig in Englisch ausgefüllter und beidseitig unterschriebener (wie im Reisepass) Visumantrag
Das Online Visumantragsformular finden Sie hier: https://indianvisaonline.gov.in/visa/indianVisaReg.jsp
Achtung: Dieses Formular ist nach der Online-Übermittlung höchstens 4 Wochen gültig
- 2 biometrische Passfotos
- Firmenschreiben der Airline in Englisch mit Angaben über Zweck und Dauer des Aufenthaltes, sowie Anzahl der gewünschten Einreisen.
Wichtig: Dieses Schreiben muss gerichtet sein an:
Indian Embassy
Consular Wing
Opernring 1
A -1010 Vienna - Landegenehmigung aus Indien
Yogavisum:
Wenn Sie nach Indien reisen um Yoga zu lernen um es im Anschluss lehren zu können, benötigen Sie ein Yogavisum. In diesem Falle benötigen Sie entsprechend eine Einladung des ausbildenden Instituts in Indien.
Zusätzlich benötigen Sie folgende Unterlagen:
Legalisierungen:
- das zu legalisierende Dokument, vorbeglaubigt durch einen Notar mit Apostille des zuständigen Landesgerichtes.
- Kopie des Reisepasses der Person, die das zu beglaubigende Dokument gezeichnet hat.
- Formular „Application Form For Miscellaneous Services On Indien Passports“ unterschrieben von der Person, die auch das zu beglaubigende Dokument gezeichnet hat.
Bearbeitungszeit:
1-5 Tage
Konsulargebühren:
Touristenvisum 6 Monate Gültigkeit, 1-3 Einreisen: € 50,-
Businessvisum 6 Monate Gültigkeit, mehrmalige Einreise: € 141,-
Businessvisum 12 Monate Gültigkeit, mehrmalige Einreise: € 141,-
Businessvisum 5 Jahre Gültigkeit, mehrmalige Einreise: € 235,-
Studentenvisum 1-5 Jahre Gültigkeit, mehrmalige Einreise: € 89,-
Employmentvisum 6 Monate Gültigkeit, mehrmalige Einreise: € 100,-
Employmentvisum 12 Monate Gültigkeit, mehrmalige Einreise: € 147,-
Wichtiger Hinweis:
Das indische Konsulat in Österreich hat die Visabeantragung an ein externes Visa
Application Centre ausgelagert. Die direkte Antragstellung bei einem indischen Konsulat ist nicht
mehr möglich.
Dieses Visa Application Centre erhebt neben der o.g. Visagebühr pro Visum eine gesonderte
Konsular-Servicegebühr von € 10,50 , welche zusätzlich
entrichtet werden muss!
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